Kurzaufenthaltsbewilligung L
Kurzaufenthalter und Kurzaufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich befristet für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Dieser Aufenthalt dauert in der Regel weniger als ein Jahr.
Die Gültigkeitsdauer der Kurzaufenthaltsbewilligung beträgt bis zu einem Jahr.