Schutzsuchende S
Die Schweiz gewährt Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz. Die betroffenen Personen müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten in einem schnellen Verfahren den Schutzstatus S. Dafür müssen die betroffenen Personen ein Gesuch für den Schutzstatus S einreichen und sich in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren lassen.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine können ihr Gesuch für den Schutzstatus S mit der Web-Applikation Register Me online einreichen. Die Voraussetzungen sind, dass sie ihren Wohnsitz bis zum 24.2.2022 in der Ukraine hatten und bereits in die Schweiz eingereist sind.
Weitere Informationen finden Sie auf ukraine.so.ch