Vorläufig Aufgenommene F
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug der Wegweisung hat sich aber als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung der Person) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen. Vorläufig Aufgenommene sind schweizweit zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Für die Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit genügt eine einfache Meldung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons.