Freihandverkäufe
Wegleitung
- Grundsätzlich gibt es kein Mindestangebot, die Schätzung ist lediglich ein Richtwert.
- Ein Angebot muss schriftlich erfolgen (Brief oder Email an den zuständigen Sachbearbeiter).
- Bei mehreren Angeboten werden die Bieter über das weitere vorgehen schriftlich informiert.
- Wie lange das Bietverfahren dauert ist Sache des zuständigen Sachbearbeiters, verwertet werden kann aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2). Ausgenommen sind Notverkäufe (Art. 243 Abs. 2 SchKG).
- Das Konkursamt übernimmt für die Kaufsobjekte keinerlei Gewährspflicht.
Anstehender Freihandverkauf von GB Welschenrohr Nr. 1138
Im konkursrechtlichen Verwertungsverfahren steht in Kürze folgendes Objekt zum Verkauf:
| Beschrieb | Details |
|---|---|
| Verkaufobjekt: | Wohnhaus Höhenweg 525 4716 Welschenrohr |
| Fläche: | 292 m2 |
| Grundbuch: | GB Welschenrohr Nr. 1138 |
| Amtlicher Wert: | CHF 91'792.00 |
| Gebäudeversicherungswert: | CHF 270'900.00 |
| Konkursamtliche Schätzung: | CHF 352'560.00 |
| Aktuelles Mietverhältnis: | nicht vermietet |
| Besichtigungstermine: | auf Anfrage |
Kaufangebote können bis am 15. Januar 2026 schriftlich abgegeben werden.
Beilagen:
- Grundbuchauszug
- Situationsplan
Interessenten melden sich bitte bei Frau Alexandra Kohler (062 311 93 23).