Freihandverkäufe
Wegleitung
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Grundsätzlich gibt es kein Mindestangebot, die Schätzung ist lediglich ein Richtwert.
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Ein Angebot muss schriftlich erfolgen (Brief oder Email an den zuständigen Sachbearbeiter).
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Bei mehreren Angeboten werden die Bieter über das weitere vorgehen schriftlich informiert.
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Wie lange das Bietverfahren dauert ist Sache des zuständigen Sachbearbeiters, verwertet werden kann aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2). Ausgenommen sind Notverkäufe (Art. 243 Abs. 2 SchKG).
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Das Konkursamt übernimmt für die Kaufsobjekte keinerlei Gewährspflicht.
WIR Guthaben (CHW)
zu verkaufen gegen CHF aus Konkursmasse:
WIR-Guthaben (CHW) in der Höhe von CHW 13'837.70
Der Mindestkaufpreis beträgt CHF 6'918.00
Der/die Käufer/-in muss bereits Kunde/-in bei der WIR Bank Genossenschaft, Basel, sein und über ein aktives Konto verfügen. Ein entsprechender Nachweis (Kopie WIR-Card) ist vor der Kaufvertragsunterzeichnung an das Kantonale Konkursamt zu übermitteln, ansonsten der Verkauf nicht zu Stande kommt.
Kaufangebote können bis am 6. Februar 2023 mittels E-Mail an Nicolas Orfei gesendet werden.
Bei Eingang von mehreren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).