Freihandverkäufe

Wegleitung

  • Grundsätzlich gibt es kein Mindestangebot, die Schätzung ist lediglich ein Richtwert.
  • Ein Angebot muss schriftlich erfolgen (Brief oder Email an den zuständigen Sachbearbeiter).
  • Bei mehreren Angeboten werden die Bieter über das weitere vorgehen schriftlich informiert.
  • Wie lange das Bietverfahren dauert ist Sache des zuständigen Sachbearbeiters, verwertet werden kann aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2). Ausgenommen sind Notverkäufe (Art. 243 Abs. 2 SchKG).
  • Das Konkursamt übernimmt für die Kaufsobjekte keinerlei Gewährspflicht.

zu verkaufen aus Konkursmasse:

59 Anteile an der Genossenschaft VEBO.

Vorliegend handelt es sich um die Anteile Nr. 21'958 - Nr. 22'017 im Wert von CHF 3'000.00.

Der Mindestkaufpreis beträgt CHF 3'000.00.

Der/die Käufer/-in erhält nach abgeschlossenem Verkauf das Original Anteilschein Zertifikat ausgehändigt und wird bei der Genossenschaft VEBO als Teilhaber/-in gemeldet. 

Kaufangebote können bis am 24.07.2026 mittels E-Mail an marc.gasser@fd.so.ch gesendet werden.

Bei Eingang von mehreren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).

Kantonales Konkursamt

Dünnernstrasse 32
4702 Oensingen

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag

08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag

08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

 

ausgenommen eidgenössische, kantonale und lokale Feiertage

sowie die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr