Freihandverkäufe
Wegleitung
- Grundsätzlich gibt es kein Mindestangebot, die Schätzung ist lediglich ein Richtwert.
- Ein Angebot muss schriftlich erfolgen (Brief oder Email an den zuständigen Sachbearbeiter).
- Bei mehreren Angeboten werden die Bieter über das weitere vorgehen schriftlich informiert.
- Wie lange das Bietverfahren dauert ist Sache des zuständigen Sachbearbeiters, verwertet werden kann aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2). Ausgenommen sind Notverkäufe (Art. 243 Abs. 2 SchKG).
- Das Konkursamt übernimmt für die Kaufsobjekte keinerlei Gewährspflicht.
zu verkaufen aus Konkursmasse:
59 Anteile an der Genossenschaft VEBO.
Vorliegend handelt es sich um die Anteile Nr. 21'958 - Nr. 22'017 im Wert von CHF 3'000.00.
Der Mindestkaufpreis beträgt CHF 3'000.00.
Der/die Käufer/-in erhält nach abgeschlossenem Verkauf das Original Anteilschein Zertifikat ausgehändigt und wird bei der Genossenschaft VEBO als Teilhaber/-in gemeldet.
Kaufangebote können bis am 24.07.2026 mittels E-Mail an marc.gasser@fd.so.ch gesendet werden.
Bei Eingang von mehreren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).
Kantonales Konkursamt
Dünnernstrasse 32 4702 Oensingen
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
ausgenommen eidgenössische, kantonale und lokale Feiertage
sowie die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr