Freihandverkäufe
Wegleitung
- Grundsätzlich gibt es kein Mindestangebot, die Schätzung ist lediglich ein Richtwert.
- Ein Angebot muss schriftlich erfolgen (Brief oder Email an den zuständigen Sachbearbeiter).
- Bei mehreren Angeboten werden die Bieter über das weitere vorgehen schriftlich informiert.
- Wie lange das Bietverfahren dauert ist Sache des zuständigen Sachbearbeiters, verwertet werden kann aber grundsätzlich erst nach Ablauf der Eingabefrist (Art. 231 Abs. 3 Ziff. 2). Ausgenommen sind Notverkäufe (Art. 243 Abs. 2 SchKG).
- Das Konkursamt übernimmt für die Kaufsobjekte keinerlei Gewährspflicht.
WIR-Guthaben über CHW 8'063.85
zu verkaufen aus Konkursmasse (gegen Vorauskasse in CHF):
WIR-Guthaben (CHW) in der Höhe von CHW 8'063.85
Der Mindestkaufpreis beträgt CHF 4'031.92.
Der/die Käufer/-in muss bereits Kunde/-in bei der WIR Bank Genossenschaft, Basel, sein und über ein aktives Konto verfügen. Ein entsprechender Nachweis (Kopie «WIRCard») ist vor der Kaufvertrags- unterzeichnung an das Kantonale Konkursamt zu übermitteln, ansonsten kommt der Verkauf nicht zu Stande.
Kaufangebote können bis am 13.02.2026 mittels E-Mail an christoph.schwaller@fd.so.ch eingereicht werden.
Bei Eingang von mehreren Angeboten werden die Beteiligten über das weitere Vorgehen informiert (weitere Angebotsrunde, interne Steigerung).
Weitere Angebote
...finden Sie auf den Seiten der Betreibungsämter.
Kantonales Konkursamt
Dünnernstrasse 32 4702 Oensingen
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
ausgenommen eidgenössische, kantonale und lokale Feiertage
sowie die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr