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Adoption beantragen
Kurzbeschreibung
Wer ein Kind aus der Schweiz oder dem Ausland adoptieren will, braucht eine Eignungsbescheinigung vom Kanton Solothurn.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsstellende (Paar):
- müssen beide mindestens 28-jährig und verheiratet sein
- seit mindestens drei Jahren zusammenleben
- Wohnsitz im Kanton Solothurn haben
- müssen den Kurs der PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) Vorbereitung für Adoptiveltern absolviert haben
Falls in der Familie von Antragsstellenden Kinder im ersten Lebensjahr wohnen: Anträge für Adoptionen werden erst geprüft, sobald das Kind älter als ein Jahr alt ist.
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente werden bei der Kontaktaufnahme mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales bekannt gegeben.
Vorgehen
- Kurs der PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) Vorbereitung für Adoptiveltern absolvieren
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales
- Persönliches Kennenlern-Gespräch beim Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen (Einladung erfolgt von Zentralbehörde Adoption)
- Gesuchsunterlagen vom Amt für Gesellschaft und Soziales erhalten
- Prüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Sozialabklärung mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen (Einladung erfolgt von Zentralbehörde Adoption)
- Entscheid über Eignung eingeschrieben per Post erhalten
- Beginn weiteres Adoptionsverfahren abwarten (Kindervorschlag, etc. durch Zentralbehörde Adoption).
Ergebnis
Verfügung mit Entscheid zur Eignung eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
- Für das Verfahren wird vom Amt für Gesellschaft und Soziales ein Kostenvorschuss von CHF 750.00 erhoben
- Für den Sozialbericht bei einer internationalen Adoption wird ein Kostenvorschuss von CH 3'500.00 durch das Amt für Gesellschaft und Soziales erhoben. Für nationale Adoptionen werden die Kosten für den Sozialbericht direkt durch die abklärende Stelle verrechnet
- Bei internationalen Adoptionen fallen zusätzliche Kosten für Übersetzungsdienstleistungen, Beglaubigungen von Dokumenten, etc. an
Dauer
Zwischen sechs und neun Monate für die Eignungsbescheinigung. Das gesamte Adoptionsverfahren kann mehrere Jahre dauern.