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Ausserfamiliäre Unterbringung Minderjähriger: Kostenübernahme beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kanton unterstützt Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können, mit Betreuungszulagen für Pflegefamilien oder Heime. Dazu ist eine Kostenübernahmegarantie des Kantons zu beantragen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Minderjährigen müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Solothurn haben
- Heime müssen in der Regel IVSE-anerkannt sein bzw. Heime und Pflegefamilien müssen von den zuständigen Behörden bewilligt sein (In Einzelfällen werden auch Kosten für nicht IVSE anerkannte Settings übernommen)
Erforderliche Dokumente
- Tarifausweis des Heimes (Hotellerie- und Betreuungskosten exkl. Nebenkosten) bzw. der Pflegefamilie (Hotellerie- und Betreuungskosten exkl. Nebenkosten)
- Pflegevertrag der Pflegefamilie
- KESB-Entscheide
- Ernennungsurkunden
Vorgehen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen
- Eingangsbestätigung vom Amt für Gesellschaft und Soziales erhalten
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid über die Kostenübernahmegarantie via zuständige Sozialregion erhalten
Ergebnis
Entscheid über die Kostenübernahme per Post an die zuständige Sozialregion
Rahmenbedingungen
Kosten
- Die Gesuchsprüfung ist kostenlos
Fristen
Mit Ausnahme von Kriseninterventionen, ist der Antrag zwingend vor Beginn der ausserfamiliären Unterbringung einzureichen.
Dauer
In der Regel 14 Tage, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.