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Berufstätigkeit drei Jahre nach Abschluss des Bildungsgangs Pflege HF/FH nachweisen
Kurzbeschreibung
Personen, die Ausbildungsbeiträge im Rahmen der Pflegeinitiative erhalten haben, verpflichten sich, nach Abschluss ihres Bildungsgangs drei Jahre als Pflegefachperson HF oder FH zu arbeiten. Sie informieren das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen (ABMH) nach dreijähriger Berufstätigkeit.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Abgeschlossener Bildungsgang Pflege HF oder FH Pflege
- Dreijährige Berufstätigkeit als Pflegefachperson HF oder FH
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Unterschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers einholen (bei mehreren Arbeitgebenden sämtliche Unterschriften einholen)
- Ausgefülltes Formular per E-Mail an abmh@dbk.so.ch senden
Ergebnis
Die Eingangsbestätigung wird per E-Mail zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Überprüfung des Nachweises ist kostenlos.
Fristen
Der Nachweis ist umgehend nach dreijähriger Berufstätigkeit als Pflegefachperson HF oder FH einzureichen.
Dauer
Der Erhalt des Nachweises wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen bestätigt.