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Einzelfall-Bewilligung für Erwachsene mit Behinderungen beantragen
Kurzbeschreibung
Aufenthalte von Erwachsenen mit Behinderungen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn in ausserkantonalen Einrichtungen ohne IVSE-Anerkennung brauchen eine Einzelfall-Bewilligung. Diese Anerkennung erlaubt den Bezug von Ergänzungsleistungen für den Aufenthalt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Klientin/der Klient muss den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, zwischen 18 und 65 Jahren alt sein und eine Rente der Invalidenversicherung beziehen
- Es darf nachweislich kein freier Platz in einer inner- oder ausserkantonalen IVSE-anerkannten Einrichtung vorhanden sein
- Die nicht IVSE-anerkannte Einrichtung muss aufgrund der speziellen Situation der Klientin/des Klienten nachweislich die einzig angemessenen sein
Erforderliche Dokumente
- Schriftliche Begründung einer Fachperson oder einer Ärztin/eines Arztes, dass sie/er ausdrücklich diese Einrichtung vorschlägt
- Bestätigung der Invalidenrente oder positiver Vorbescheid der Invalidenversicherung
- Aktueller und genehmigter Tarif der Einrichtung
- Kopie der Betriebsbewilligung der Einrichtung
Vorgehen
- Die Bewilligungsvoraussetzungen im Gesuchsformular lesen
- Allfällige Vorschläge zur Wahl der Einrichtung von Fachpersonen oder Ärztinnen/Ärzten einholen
- Schriftliche Begründung für die Wahl der Einrichtung erstellen
- Das Gesuch (Word-Formular) vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen
- Entscheid zur Einzelfallanerkennung inklusive Tarifbestätigung eingeschrieben per Post erhalten
- Eintritt der Klientin oder des Klienten umsetzen
Ergebnis
Verfügung über den Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Die Leistung darf erst nach einem positiven Entscheid in Anspruch genommen werden.
Dauer
In der Regel zwischen 7 und 21 Arbeitstagen, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.