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Gesundheitswesen: OKP-Zulassung als Person beantragen
Kurzbeschreibung
Wer als selbständig oder angestellt tätige Person im Gesundheitswesen Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen will, muss eine OKP-Zulassung beantragen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Für Ärztinnen oder Ärzte:
- Gültige kantonale oder kantonal anerkannte Berufsausübungsbewilligung
- Weiterbildungstitel im entsprechenden Fachgebiet
- Dreijährige Tätigkeit an einer schweizerisch anerkannten Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet (Ausgenommene Fachgebiete: Art. 37 Abs 1bis KVG)
- Anschluss ans elektronische Patientendossier (EPD)*
- Nicht von einem Zulassungsstopp durch eine Höchstzahl im entsprechenden Fachgebiet betroffen
- Beherrschen der deutschen Sprache (Niveau C1)
- Fragen zu den Qualitätsaspekten sind vollständig beantwortet*
Für die übrigen Gesundheitsfachperson:
- gültige kantonale oder kantonal anerkannte Berufsausübungsbewilligung
- vorgeschriebene theoretische und praktische Berufserfahrung (Art. 38ff KVV)
- Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben
- Fragen zu den Qualitätsaspekten sind vollständig beantwortet*
Bei angestellten und damit sozialversicherungsrechtlich unselbständig tätigen Personen sind die mit * bezeichneten Anforderungen vom Arbeitgeber zu gewährleisten.
Erforderliche Dokumente
- Vollständige und präzise Beantwortung der Qualitätsfragen für selbständig Erwerbende (Selbstdeklaration)
- Nachweis der praktischen oder klinischen Tätigkeit durch Lebenslauf, Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen
- (Provisorische) Bestätigung der Ausgleichskasse AKSO für selbständig Erwerbende oder Angabe der gültigen UID-Nummer
- Nachweis über die Anbindung ans elektronische Patientendossier (EPD) für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte
- Sprachdiplom Deutsch auf Niveau C1 für Ärztinnen und Ärzte mit nichtdeutscher Erstsprache.
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt gesundheit.bab@ddi.so.ch senden.
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Zulassungsverfügung, die Sie zur Beantragung einer ZSR-Nummer als selbständig erwerbende Person bei der Sasis AG berechtigt. Für angestellte Fachpersonen erfolgt die Bestätigung der erfüllten Zulassungsvoraussetzungen mittels Feststellungsverfügung, welche bei der Sasis AG die Vergabe einer K-Nummer ermöglicht.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Zulassung für Ärztinnen und Ärzte kostet 400 Franken und jene für alle übrigen Gesundheitsfachpersonen 300 Franken. Die Gebühren für Zulassungen im Zusammenhang mit 90 Tage Dienstleistenden und Besitzstandsbestätigungen finden Sie auf dem Gebührenmerkblatt für Gesundheitsfachpersonen.
Fristen
Das Gesuch um Zulassung muss drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel fünf Arbeitstage.