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Gesundheitswesen: Wechsel der Institutionsleitung melden
Kurzbeschreibung
Bei einem Wechsel der Institutionsleitung in einem Alters- und Pflegeheim sowie in vergleichbaren Institutionen ist das Gesundheitsamt schriftlich zu informieren, damit die Betriebsbewilligung erneuert werden kann.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Institution verfügt über eine gültige Betriebsbewilligung im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
- Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zeitgleich mit dem Meldeformular «Wechsel der Institutionsleitung» ein.
- Qualifikationsnachweise (Aus- und Weiterbildung)
- Kopie des aktuellen Strafregisterauszuges
Nur durch eine zeitnahe Meldung kann die Aktualität der Betriebsbewilligung gewährleistet und die gesetzliche Konformität zuverlässig sichergestellt werden.
Vorgehen
- Meldeformular online oder als PDF vollständig ausfüllen
- Das Meldeformular datieren und unterschreiben
- Das Meldeformular sowie die zusätzlichen Unterlagen online oder per Mail an gesundheit.alter@ddi.so.ch senden
Ergebnis
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird Ihnen eine neue Betriebsbewilligung für Ihre Institution ausgestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Erneuerung einer Betriebsbewilligung wird eine vom Bearbeitungsaufwand abhängige Gebühr erhoben. Sie beträgt mindestens 100 Franken.
Fristen
Ändert sich die organisatorisch verantwortliche Leitung Ihrer Institution, ist dies dem Gesundheitsamt umgehend mitzuteilen.
Dauer
Wenn das Meldeformular vollständig vorliegt und keine Rückfragen nötig sind beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 7 Tage.