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Grundbuch: Errichtung oder Erhöhung Schuldbrief anmelden
Kurzbeschreibung
Auf einem Grundstück soll ein neuer Schuldbrief errichtet werden oder ein bestehender Schuldbrief soll erhöht werden. Die Anmeldung muss durch den Grundpfandgläubiger erfolgen.
Hinweis: Wenn Sie eine Pfandaufteilung (Splitting) oder eine Pfandausdehnung anmelden möchten, so ist dies durch einen schriftlichen Brief durch den Grundpfandgläubiger an das zuständige Grundbuchamt anzumelden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Es muss eine Forderung gegenüber einem oder mehreren Schuldnern bestehen
- Bei Erhöhung von Register-Schuldbriefen oder Errichtung von Ersatzpfandrechten (als Ersatz von bestehenden Register-Schuldbriefen) muss der bereits eingetragene Gläubiger mit dem anmeldenden Gläubiger übereinstimmen
- Bei Erhöhung von Papier-Schuldbriefen oder Errichtung von Ersatzpfandrechten (als Ersatz von bestehenden Papier-Schuldbriefen) muss der zu erhöhende bzw. ersetzende Schuldbrief auf den anmeldenden Gläubiger übertragen sein (bei Papier-Namenschuldbriefen).
Erforderliche Dokumente
- Bei Erhöhung eines Papier-Schuldbriefes ist das Wertpapier (Schuldbrief) beizulegen
- Bei Errichtung eines Ersatzpfandrechtes (als Ersatz für einen Papier-Schuldbrief) ist das bestehende Wertpapier (Schuldbrief) beizulegen
Vorgehen
- Formular ausfüllen und abschicken (durch Gläubiger)
- Grundbuchamt erstellt Pfandvertrag und lädt Schuldner und Grundeigentümer zur Beurkundung ein
- Öffentliche Beurkundung auf der Amtschreiberei
- Nach Erfüllen sämtlicher Eintragungsvorbehalte (falls vorhanden), rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Versand Eintragungsbestätigung oder neuer Papier-Schuldbrief an Gläubiger
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung im Grundbuch des neuen oder erhöhten Schuldbriefes
Rahmenbedingungen
Kosten
- Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF CHF 350.00
- Zusätzlich bei einem Pfandbetrag bzw. Erhöhungsbetrag über CHF 200'000.00 wird ein Zuschlag von 1 ‰ berechnet, dieser ist jedoch maximal so hoch wie die Grundgebühr
- Bei Geschäftsabschluss werden die Kosten dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt
- Sollte das Geschäft vor Beurkundung nicht zustande kommen, werden die entstandenen Kosten dem Gläubiger (Auftraggeber) in Rechnung gestellt
Dauer
Ca. 1-3 Wochen bis zur Beurkundung