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Grundbuch: Stockwerkeigentum anmelden
Kurzbeschreibung
Für die Aufteilung eines Grundstückes in mehrere Stockwerkeinheiten bedarf es einer öffentlichen Urkunde, welche durch das Grundbuchamt erstellt wird. Nach der Beurkundung wird die Stockwerkbegründung ins Grundbuch eingetragen, sofern keine Eintragungsvorbehalte bestehen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Um eine Stockwerkbegründung beim Grundbuchamt einreichen zu können, benötigen Sie die entsprechenden Pläne der einzelnen Stockwerkeinheiten. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit dem zuständigen Grundbuchamt auf, um sicherzustellen, dass die Pläne gemäss den geltenden Vorgaben erstellt werden
- Sofern Ihr Grundstück bereits verpfändet ist, klären Sie das Vorhaben zuerst mit Ihrer Bank
Erforderliche Dokumente
- Situationspläne der einzelnen Stockwerkeinheiten (die räumliche Lage, die Abgrenzung und die Zusammensetzung der Stockwerkeinheiten müssen in den Plänen klar und bestimmt ersichtlich sein).
- Kopie ID oder Pass von sämtlichen Vertragsparteien (nur bei natürlichen Personen)
- Kopie der Krankenkassenkarte oder AHV-Ausweis von sämtlichen Vertragsparteien (nur bei natürlichen Personen)
- Reglement und/oder Nutzungs- und Verwaltungsordnung (falls vorhanden)
Vorgehen
- Formular (online oder PDF) ausfüllen, nötige Dokumente anhängen und absenden
- Grundbuchamt prüft Anmeldung und holt allenfalls fehlende Informationen ein. Sollten zu viele Angaben fehlen, behält sich das Grundbuchamt das Recht vor, die Anmeldung zurückzusenden.
- Warten auf Rückmeldung/Einladung zur Beurkundung des zuständigen Grundbuchamtes
- Öffentliche Beurkundung bei der Amtschreiberei
- Nach Erfüllen sämtlicher Eintragungsvorbehalte (falls vorhanden), rechtsgültige Eintragung im Grundbuch
- Abschluss und Rechnungsstellung
Ergebnis
Rechtsgültige Eintragung der Stockwerkeinheiten im Grundbuch
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet, die Minimalgebühr beträgt ca. CHF 2’200.00
Dauer
ca. 4 bis 8 Wochen bis zur Beurkundung