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Handelsregister: Domiziländerung anmelden
Kurzbeschreibung
Jede Rechtseinheit muss über ein Rechtsdomizil (Adresse) verfügen, unter dem sie am Sitz erreichbar ist.
Das Rechtsdomizil umfasst Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Das Rechtsdomizil kann entweder die eigene Adresse der Rechtseinheit oder die eines anderen (c/o-Adresse) sein.
Die Änderung des Rechtsdomizils ist dem Handelsregisteramt anzumelden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Dieser Service kann nur von Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften oder Kommanditgesellschaften beansprucht werden.
Bei der Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft muss die Anmeldung von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Bei den übrigen Rechtseinheiten muss die Anmeldung der Domiziländerung von einer oder mehreren Personen anhand ihrer Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregistereintrag unterzeichnet werden. Bei Domizilhaltern ist zusätzlich zur Anmeldung eine Domizilhaltererklärung einzureichen.
Liegen Umstände vor, die den Anschein erwecken, dass die als Rechtsdomizil angemeldete Adresse eine c/o-Adresse ist, ohne dass sie als solche deklariert wurde, können weitere Belege nachgefordert werden.
Erforderliche Dokumente
- Anmeldung an das Handelsregisteramt
- ggf. Domizilhaltererklärung
- ggf. weitere Belege (Mietverträge, Grundbuchauszüge o.Ä)
Vorgehen
- Anmeldung ausfüllen, unterzeichnen und (ggf. inkl. weiterer Belege) abschicken
- Prüfung durch das Handelsregisteramt
- Eintragung der Domiziländerung im Handelsregister und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt
Ergebnis
Die Domiziländerung wird nach Prüfung des Eidg. Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg) und können je nach Einzelfall variieren.
Dauer
3-5 Arbeitstage bis zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt