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Handelsregister: Firma- oder Zweckänderung anmelden
Kurzbeschreibung
Firma- und Zweckänderungen müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Dieser Service kann nur von Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften oder Kommanditgesellschaften beansprucht werden.
Bei der Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft muss die Anmeldung von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Beim Einzelunternehmen muss die Anmeldung der Firma- und/oder Zweckänderung von einer oder mehreren Personen anhand ihrer Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregistereintrag unterzeichnet werden. Die Firma muss sich von den bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (für Einzelunternehmen gilt diese Bestimmung nur innerhalb des Ortes des Geschäftssitzes). Bei Einzelunternehmen muss der Firma zusätzlich der Familienname des Inhabers beigefügt werden. Zudem darf kein Zusatz beigefügt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Bei Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften muss der Firma die Rechtsform beigefügt werden.
Die Rechtseinheiten müssen ihren Zweck so umschreiben, dass ihr Tätigkeitsfeld für Dritte klar ersichtlich ist. Ferner darf der Zweck nicht unmöglich sowie nicht rechts- oder sittenwidrig sein.
Erforderliche Dokumente
- Anmeldung an das Handelsregisteramt
- Bei Namensänderung in der Firma: Passkopie und neue Unterschriftsbeglaubigung
Vorgehen
- Anmeldung ausfüllen, unterzeichnen und (ggf. inkl. weiterer Belege) abschicken
- Prüfung durch das Handelsregisteramt
- Eintragung der Firma- und/oder Zweckänderung im Handelsregister und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt
Ergebnis
Die Firma- und/oder Zweckänderung wird nach Prüfung des Eidg. Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg) und können je nach Einzelfall variieren.
Dauer
3-5 Arbeitstage bis zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt