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Handelsregister: Eintragung Einzelunternehmen anmelden
Kurzbeschreibung
Die Eintragung des Einzelunternehmens bedarf einer Anmeldung beim Handelsregisteramt. Der Inhaber sowie allfällige weitere Zeichnungsberechtigte haben ihre Unterschrift vorgängig beglaubigen zu lassen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, das im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mind. CHF 100'000.00 erzielt hat, muss ihr Einzelunternehmen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eintragen lassen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind die Angehörigen der freien Berufe (Anwälte, Ärzte usw.) sowie die Landwirte, falls sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.
- Einzelunternehmen die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, haben das Recht, sich trotzdem im Handelsregister eintragen zu lassen.
- Der Firma muss zusätzlich der Familienname des Inhabers beigefügt werden. Zudem darf kein Zusatz beigefügt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die Rechtseinheit muss ihren Zweck so umschreiben, dass ihr Tätigkeitsfeld für Dritte klar ersichtlich ist. Ferner darf der Zweck nicht unmöglich sowie nicht rechts- oder sittenwidrig sein.
- Jede Rechtsform muss über ein Rechtsdomizil (Adresse) verfügen, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann. Das Rechtsdomizil wird mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsname eingetragen. Es kann die eigene Adresse der Rechtseinheit oder die eines anderen (c/o-Adresse) sein. Bei Domizilhaltern ist zusätzlich zur Anmeldung eine Domizilhaltererklärung einzureichen. Liegen Umstände vor, die den Anschein erwecken, dass die als Rechtsdomizil angemeldete Adresse eine c/o-Adresse ist, ohne dass sie als solche deklariert wurde, können weitere Belege nachgefordert werden.
Erforderliche Dokumente
- Anmeldeformular inkl. beglaubigter Unterschrift/en
- Kopie gültige Identitätskarte, gültiger Reisepass oder gültiger Schweizerischer Ausländerausweis
- ggf. Domizilhaltererklärung (inkl. weiterer Belege wie Mietvertrag, Grundbuchauszug o.Ä.)
Vorgehen
- Anmeldung ausfüllen, unterzeichnen und (inkl. weiterer Belege) abschicken
- Prüfung durch das Handelsregisteramt
- Eintragung des Einzelunternehmens im Handelsregister und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt
Ergebnis
Die Eintragung des Einzelunternehmens im Handelsregister wird nach Prüfung des Eidg. Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg) und können je nach Einzelfall variieren.
Dauer
Ab Zahlungseingang der Kosten beträgt die Dauer bis zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ca. 3 – 5 Arbeitstage.