Services
Handelsregister: Eintragung Kollektivgesellschaft anmelden
Kurzbeschreibung
Die Kollektivgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben.
Die Kollektivgesellschaft bedarf der Eintragung im Handelsregister. Betreibt eine solche Gesellschaft kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, so entsteht sie als Kollektivgesellschaft erst, wenn sie sich in das Handelsregister eintragen lässt.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Gesellschaft ist ins Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.
- Die Anmeldung der einzutragenden Tatsachen muss von allen Gesellschaftern persönlich beim Handelsregisteramt unterzeichnet oder schriftlich mit beglaubigten Unterschriften eingereicht werden.
- Die Firma einer Kollektivgesellschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden. In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden. Die Rechtsform ist mit der zutreffenden Bezeichnung (Kollektivgesellschaft) oder deren Abkürzung (KlG) in einer Landessprache anzugeben.
- Jede Rechtsform muss über ein Rechtsdomizil (Adresse) verfügen, unter der die Rechtseinheit an ihrem Sitz erreicht werden kann. Das Rechtsdomizil wird mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsname eingetragen. Es kann die eigene Adresse der Rechtseinheit oder die eines anderen (c/o-Adresse) sein. Bei Domizilhaltern ist zusätzlich zur Anmeldung eine Domizilhaltererklärung einzureichen. Liegen Umstände vor, die den Anschein erwecken, dass die als Rechtsdomizil angemeldete Adresse eine c/o-Adresse ist, ohne dass sie als solche deklariert wurde, können weitere Belege nachgefordert werden.
Erforderliche Dokumente
- Anmeldung an das Handelsregisteramt
- Beglaubigung der Unterschrift
- Kopie gültige Identitätskarte, gültiger Reisepass oder gültiger Schweizerischer Ausländerausweis
- ggf. Domizilhaltererklärung (inkl. weiterer Belege wie Mietvertrag, Grundbuchauszug o.Ä.)
Der Gesellschaftsvertrag der Kollektivgesellschaft ist dem Handelsregisteramt nicht einzureichen
Vorgehen
- Anmeldung ausfüllen, unterzeichnen und (inkl. weiterer Belege) abschicken
- Prüfung durch das Handelsregisteramt
- Eintragung der Kollektivgesellschaft im Handelsregister und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt
Ergebnis
Die Eintragung der Kollektivgesellschaft im Handelsregister wird nach Prüfung des Eidg. Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg) und können je nach Einzelfall variieren.
Dauer
Ab Zahlungseingang der Kosten beträgt die Dauer bis zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ca. 3 – 5 Arbeitstage.