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Handelsregister: Löschung anmelden (Einzelunternehmen)
Kurzbeschreibung
Gibt der Inhaber eines Einzelunternehmens die Geschäftstätigkeit auf oder überträgt er das Geschäft auf eine andere Person oder Rechtseinheit, so muss er die Löschung des Einzelunternehmens anmelden. Ist der Inhaber des Einzelunternehmens verstorben, so muss ein Erbe die Löschung zur Eintragung anmelden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Dieser Service kann nur von Inhabern eines Einzelunternehmens oder dessen Erben beansprucht werden.
Erforderliche Dokumente
- Anmeldung an das Handelsregisteramt
- Bei Löschung zufolge Tod des Inhabers: Erbenbescheinigung
Vorgehen
- Anmeldung ausfüllen und unterzeichnen und (ggf. inkl. weiterer Belege) abschicken
- Prüfung durch das Handelsregisteramt
- Eintragung der Löschung im Handelsregister
Ergebnis
Die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister wird nach Prüfung des Eidg. Handelsregisteramtes im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister (GebV-HReg) und können je nach Einzelfall variieren.
Dauer
Ab Zahlungseingang der Kosten beträgt die Dauer bis zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt ca. 3 – 5 Arbeitstage.