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Verbrennen von Waldrestholz: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Auf das Feuern im Freien ist möglichst zu verzichten. Die Luftreinhalteverordnung gewährt Ausnahmen, so darf Waldrestholz nur mit Bewilligung der zuständigen Forstbehörde verbrennt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Merkblätter lesen: Feuern im Freien und Merkblatt für die Praxis, Schlagräumung. Zu finden unter der Rubrik: Dokumente
- Formular ausfüllen und an zuständigen Forstkreis einreichen. Finden Sie hier die zuständigen Forstkreise und Forstreviere
- Gesuch wird geprüft und wenn die Bedingungen erfüllt sind kann der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin innerhalb von 14 Tagen mit einem Bescheid rechnen.
- Das Feuer kann unter Auflagen durchgeführt werden oder das Gesuch wird abgelehnt.
Ergebnis
Der Bewilligungsentscheid oder die Bewilligung wird der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller per Mail zugestellt.
Kopien der Bewilligung gehen an den Revierförster / die Revierförsterin, die Zentrale des Amts für Wald, Jagd und Fischerei sowie an die Kantonspolizei.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Dauer
14 Tage