Waldbrandgefahr

Lagebeurteilung vom 10.10.2024 (nächste ordentliche Beurteilung voraussichtlich am 17.10.2024)

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering"

Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus. Mit gebotener Sorgfalt dürfen Feuer im Wald entfacht werden. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.