Waldbrandgefahr

Lagebeurteilung vom 08.10.2026 (nächste ordentliche Beurteilung am 15.10.2026)
In allen anderen Regionen gilt Gefahrenstufe 2 "mässig"

Es besteht die Gefahr, dass kleine Feuer entstehen, die sich auch ausbreiten können. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist mit grosser Sorgfalt erlaubt. Das Grillfeuer muss im Auge behalten werden. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz