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Institution Menschen mit Behinderung: Neugründung oder Änderung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Neugründung oder wesentliche Änderungen einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und ihres Angebots erfordert eine Bewilligung des Kantons Solothurn. Diese sorgt dafür, dass die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sicher genutzt werden können.
Eine Änderung ist wesentlich, wenn sie die Kapazität, Struktur, Zielgruppe, Trägerschaft oder Finanzierung stark verändert. Auch Änderungen, die Betreuung und die Sicherheit betreffen, zählen dazu.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Institution muss im Kanton Solothurn liegen
- Der Bedarf (z.B. Wartelisten, Anzahl Zuweisungen) an einem neuen oder geänderten Angebot muss bestehen
- Ein Betriebskonzept oder Leistungsauftrag muss vorliegen
- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Finanzierung müssen gesichert sein
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Kanton und den anderen Institutionen muss bestehen
Erforderliche Dokumente
Bei einer Neugründung sind folgende Dokumente zwingend einzureichen:
- Betreuungskonzept
- Betriebskonzept
- Organigramm
- Stellenplan
- Arbeitszeiten
- Statuten
- Bau-/Grundrisspläne
- Bestätigung Zonenkonformität
- Finanzierungsplan zwecks Wirtschaftlichkeitsprüfung
Je nach Situation sind für die Bewilligung verschiedene weitere Dokumente nötig. Wenden Sie sich deshalb vorgängig immer an den Fachbereich Erwachsene per E-Mail (soziale.einrichtungen@ddi.so.ch) oder telefonisch (032 627 23 11).
Vorgehen
- Die rechtlichen Grundlagen, die kantonalen Richtlinien für soziale Organisationen und Sozialversicherungen sowie die kantonale Angebotsplanung für Menschen mit Behinderungen lesen
- Das geplante Angebot oder die wesentliche Änderung auf die rechtlichen und fachlichen Grundlagen abstimmen
- Gesuch (Word-Formular) vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Bewilligung eingeschrieben per Post erhalten
- Sobald die Bewilligung vorliegt, den Betrieb aufnehmen
Ergebnis
Verfügung über den Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post / Betriebsbewilligung eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kosten liegen je nach Aufwand, Grösse der Institution und Bewilligungsdauer zwischen Fr. 100.00 und Fr. 1’000.00.
Fristen
Das vollständige Gesuch muss spätestens sechs Monat vor Betriebsaufnahme oder Umsetzung einer wesentlichen Änderung eingereicht werden. Der Betrieb darf erst nach einem positiven Bewilligungsentscheid aufgenommen werden.
Dauer
In der Regel bis zu sechs Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.