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Kostenübernahmegarantie für Menschen mit Behinderung beantragen
Kurzbeschreibung
Für die Aufnahme einer ausserkantonalen Person in eine Solothurner IVSE-Einrichtung ist eine Kostenübernahmegarantie des Wohnkantons nötig. Die Einrichtung hat ein Gesuch bei der IVSE-Verbindungsstelle Solothurn einzureichen. Erst mit der ausgestellten Kostenübernahmegarantie darf sie die Leistung abrechnen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Einrichtung muss IVSE-anerkannt sein
- Die aufzunehmende Person hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in einem Mitgliedkanton der IVSE
Erforderliche Dokumente
- Bestätigung Bezug IV-Rente
Vorgehen
- Gesuch (Word-Formular) vollständig ausfüllen
- Einrichtung: Gesuchsformular unterzeichnen
- Aufzunehmende Person: Gesuchsformular unterzeichnen
- Gesuch an die IVSE-Verbindungsstelle Solothurn im Amt für Gesellschaft und Soziales senden
- Eingangsbestätigung vom Amt für gesellschaft und Soziales erhalten
- Formelle Vorprüfung durch IVSE-Verbindungsstelle Solothurn abwarten
- Gesuchsprüfung durch den Wohnkanton abwarten
- Entscheid über Kostenübernahmegarantie vom Wohnkanton in der Regel per Post erhalten
- Leistung abrechnen
Ergebnis
Entscheid über Kostenübernahmegarantie in der Regel vom Wohnkanton per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
- Ein Gesuch muss grundsätzlich vor dem Eintritt der Person gestellt werden
- Kann das Gesuch wegen zeitlicher Dringlichkeit nicht vor Eintritt der Person in die Einrichtung gestellt werden, so ist es so rasch als möglich nachzuholen
Dauer
So rasch wie möglich, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.