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Arbeitsmarktintegration: Kostenerlass beantragen
Kurzbeschreibung
Arbeitsintegrationsprogramme (AMI) fördern den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der Kanton Solothurn unterstützt ausländische Personen ohne Sozialhilfe-, Arbeitslosenversicherungs- oder Invalidenversicherungs-Leistungen finanziell. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Kostenerlass möglich.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsstellende
- müssen im Kanton Solothurn wohnen
- müssen eine gültige ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung (B, C, F, N, S) haben
- dürfen keine Sozialhilfe oder Geldleistungen der Invalidenversicherung (IV) oder der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen
Das monatliche Einkommen des Haushalts (Nettoerwerbseinkommen plus staatliche Unterstützungsleistungen, insbesondere Familienergänzungsleistungen FamEL, individuelle Prämienverbilligung IPV) ist kleiner als:
- CHF 2'980.00 (1-Personenhaushalt)
- CHF 4'420.00 (2-Personenhaushalt)
- CHF 5'270.00 (3-Personenhaushalt)
- CHF 6'050.00 (4-Personenhaushalt)
- CHF 6'500.00 (5-Personenhaushalt)
- CHF 6'500.00 + CHF 360 (für jede weitere Person).
- Hinweis: Wenn Ihr Einkommen max. CHF 1'500.00 über der Grenze liegt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Teilerlass.
Das Vermögen des Haushalts ist kleiner als:
- CHF 2'500.00
- CHF 5'000.00
- CHF 5'000.00 + CHF 1'000.00 (für jede weitere Person)
Erforderliche Dokumente
Für alle:
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate aller im Haushalt lebender Personen
- Kontoauszüge (Saldo) aller im Haushalt lebender Personen
- Kopie Personalausweis und Aufenthaltsbewilligung (nur von Kursteilnehmer/in)
- Bei Erhalt von IPV: Belege über Prämienverbilligung der Krankenkasse
Für FamEL-Beziehende:
- Belege der Familienergänzungsleistungen (falls FamEL-Bezug)
- Kopie der Krankenkassenpolicen aller Familienmitglieder (falls FamEL-Bezug)
Für alle im Haushalt lebenden Personen mit Renten- oder Sozialversicherungsleistungen:
- Belege über AHV-Rente, IV-Rente oder andere Renten
- Belege über Arbeitslosen-, Kranken- oder Unfalltaggelder
Vorgehen
- Informationsblatt lesen
- Online-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten absenden
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid (eingeschrieben) per Post erhalten
Ergebnis
- Bei positivem Entscheid: Verfügung eingeschrieben per Post
- Bei negativem Entscheid: Schriftliche Ablehnung per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche können laufend eingereicht werden.
Dauer
In der Regel 30 Tage, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.