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Kostengutsprache für ausserkantonalen Heimeintritt beantragen
Kurzbeschreibung
Für den Eintritt in ein Heim ausserhalb des Kantons muss das Heim ein Kostengutsprachegesuch beim Kanton Solothurn einreichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz vor Heimeintritt im Kanton Solothurn haben und in ein ausserkantonales Heim eintreten wollen. Falls eine IV bezogen wird, muss das AHV-Alter erreicht sein.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Kontakt mit einem Heim aufnehmen
- Das Heim füllt das Kostengutsprachegesuch aus
- Die Angaben auf dem Formular bestätigen
- Das Heim schickt das Gesuch per E-Mail an restkosten-stationaer@ddi.so.ch
- Prüfung durch das Amt abwarten
Ergebnis
- Entscheid per E-Mail direkt an das Heim
- Das Heim informiert Sie über den Entscheid
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch sollte möglichst vor Heimeintritt eingereicht werden. Falls das Gesuch erst später eingereicht wird, übernimmt der Kanton höchstens den kantonalen Maximaltarif.
Dauer
In der Regel werden die Gesuche innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen bearbeitet.