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Kostengutsprachen stationärer Spitalaufenthalt beantragen
Kurzbeschreibung
Für die vollständige Kostenübernahme eines Aufenthalts in einem Spital ausserhalb der kantonalen Spitalliste ist eine Bewilligung (Kostengutsprache) erforderlich.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Person, welche den stationären Aufenthalt benötigt, muss den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Solothurn haben. Der Antragssteller muss dies prüfen.
Erforderliche Dokumente
- Für Eingriffe, welche auf der AVOS-Liste aufgeführt sind, ist keine Kostengutsprache erforderlich lediglich ein Kriterienblatt.
Vorgehen
- Formular «Kostengutsprache» vollständig ausfüllen
- Formular mit Beilagen an gesundheit.kogu@ddi.so.ch schicken
- Prüfung durch das Amt abwarten
Ergebnis
Entscheid per E-Mail an die gesuchstellende Organisation
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch sollte möglichst vor Spitaleintritt eingereicht werden. Sofern der Tarif definitiv ist und unter dem Solothurner Referenztarif liegt, muss kein Gesuch eingereicht werden.
Dauer
In der Regel werden die Gesuche innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet.