Kostengutsprache - Leistungsabrechnung

Die nachfolgenden Informationen richten sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an die für die Fakturierung von medizinischen Leistungen verantwortlichen Personen in den Spitälern und Kliniken.

Kostengutsprache

Für von Spitälern oder Kliniken erbrachte Leistungen, welche nicht auf den Spitallisten des Kantons Solothurn aufgeführt sind, werden die vollen Kosten durch den Kanton Solothurn und die Krankenkasse nur bei Vorliegen eines medizinischen Grundes übernommen. Zum Nachweis muss ein Kostengutsprachegesuch eingereicht werden.

Ein medizinischer Grund gemäss Krankenversicherungsgesetz liegt in folgenden Fällen vor:

  • Die Leistung ist durch die Spitallisten des Kantons nicht abgedeckt.
  • Es liegt ein Notfall vor. Ein Notfall wird anerkannt, wenn die Notfallsituation ausserhalb des Wohnkantons eingetreten ist und die Rückverlegung der Patientin oder des Patienten nicht zumutbar war.

Spitalrechnungen

Unter «Dokumente» finden Sie das Merkblatt «Abrechnung Kantonsbeitrag». Darin erhalten Sie wichtige Informationen hinsichtlich der zur korrekten Rechnungsstellung von medizinischen Leistungen an den Kanton Solothurn und sowie in Bezug auf die zur elektronischen Prüfung der bei uns eingereichten Rechnungen.