Diphterie
Die Diphterie wird durch das Corynebakterium Diphteriae ausgelöst. Es gibt zwei Arten: die respiratorische (Atemwege) und die kutane (Haut) Diphterie. Die Diphterie ist weltweit verbreitet, in der Schweiz jedoch dank guter Durchimpfung praktisch ausgerottet. Die in jüngster Zeit aufgetretenen Diphteriefälle in Schweizer Bundesasylzentren werden streng überwacht und stellen für die Bevölkerung kein erhöhtes Risiko dar.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion (Rachendiphterie) oder direkten Körperkontakt (Hautdiphterie).
Symptome
Die Rachendiphterie ähnelt einer gewöhnlichen Angina. Meistens bildet sich innerhalb von 2-3 Tagen eine grau-weissliche oder bräunliche Pseudomembran im Bereich des gesamten Nasen-Rachenraumes. Die Stärke der Symptome wird durch die Wirkung des Giftes bestimmt. Bei der Hautdiphterie bilden sich auf der Haut schmierige Beläge. Gelegentlich kann die Wunddiphterie die Infektionsquelle für eine Rachendiphterie sein.
Krankheitsverlauf
Gefährlich ist die Rachendiphterie. Der Erreger kann ein Gift produzieren (Diphterietoxin), welches zu gefährlichen Komplikationen und Spätschäden führen kann. Die Sterblichkeit bei Rachendiphterie ist vor allem bei Kindern und älteren Personen hoch.
Impfung
Die wirksamste präventive Massnahme ist die Schutzimpfung gegen Diphterie. Die Verabreichung erfolgt dreimal in den ersten 12 Lebensmonaten, danach wird sie gemäss schweizerischem Impfplan mit 4-7 und 11-15 Jahren wiederholt. Auffrischimpfungen sind im Alter von 25, 45 und 65 Jahren vorgesehen und anschliessend alle 10 Jahre empfohlen.
Postexpositionsprophylaxe
Es gibt eine Behandlung, die verhindert, dass sich das Bakterium im Körper festsetzen kann, die Chemoprophylaxe. Kontaktpersonen werden bis 48 Stunden nach Beginn der Chemoprophylaxe von der Schule/Krippe oder Arbeit ausgeschlossen.
Was ist zu tun bei Verdacht auf Diphterie oder Diphteriefall?
- Einleitung von Sofortmassnahmen durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt.
- Meldung innerhalb von 24 Stunden an den Kantonsärztlichen Dienst.