Pertussis (Keuchhusten)
Keuchhusten ist eine hoch ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis ausgelöst wird. Die Krankheit kann in jedem Alter auftreten, betrifft aber zumeist Kinder. Besonders Säuglinge sind gefährdet. Die Impfung verhindert schwere Verläufe bei Säuglingen.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt mit einer erkrankten Person.
Symptome und Krankheitsverlauf
Keuchhusten ist durch einen heftigen, langanhaltenden Husten gekennzeichnet. Die Erkrankung erfolgt typischerweise in drei Phasen: Dem «Stadium catarrhale» (1-2 Wochen), welches durch erkältungsähnliche Symptome gekennzeichnet ist. Es folgt das «Stadium convulsivum» (4-6 Wochen) mit den klassischen Hustenattacken und endet mit dem Abklingen der Hustenanfälle, dem «Stadium decrementi» (6-10 Wochen).
Prävention
Zum Schutz gegen Keuchhusten gibt es eine Impfung. Die Impfung schützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermassen. Sie verhindert schwere Verläufe bei Säuglingen ab Geburt, wenn sich die Mutter in der Schwangerschaft impfen lässt. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes muss die Impfung jedoch lebenslänglich aufgefrischt werden. Es besteht weder nach durchgemachter Erkrankung noch nach vollständiger Impfung eine lebenslange Immunität. Insbesondere Schwangere und Kontaktpersonen von Säuglingen unter 6 Monaten sollten über einen aktuellen Impfschutz verfügen.
Postexpositionsprophylaxe
Nach Kontakt mit einer an Keuchhusten erkrankten Person, kann eine medizinische Fachperson die vorsorgliche Einnahme eines Antibiotikums empfehlen. Dies gilt insbesondere für Säuglinge unter 6 Monaten und für Familienmitglieder oder Betreuungspersonen von Säuglingen unter 6 Monaten sowie für enge Kontaktpersonen von Schwangeren im letzten Drittel der Schwangerschaft.
Massnahmen bei Ausbruch in Schule oder KITA
Solange an Keuchhusten erkrankte Kinder oder Erwachsene noch ansteckend sind, sollten diese keine Einrichtungen besuchen, in denen Säuglinge unter sechs Monaten betreut werden. Die Massnahmen werden individuell getroffen, in Absprache zwischen dem behandelnden Arzt, der Krippe/KITA/Schule und dem kantonsärztlichen Dienst. Im privaten Umfeld sollte der Kontakt mit Säuglingen unter sechs Monaten und schwangeren Frauen im letzten Drittel der Schwangerschaft vermieden werden.