Humane Papillomaviren
Humane Papillomaviren (HPV) sind weit verbreitet und hochansteckend. HPV werden sexuell übertragen. Sie sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genitalbereich und im Hals-Rachenbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs sowie Genitalwarzen.
Prävention
Der HPV-Impfstoff Gardasil 9® bietet einen hochwirksamen Schutz vor einer Ansteckung der durch Hochrisiko-HPV-Typen ausgelösten Gebärmutterhalskarzinome und gegen zwei Typen, die für etwa 90 Prozent der auftretenden Genitalwarzen verantwortlich gemacht werden.
Wer kann sich gegen HPV impfen lassen?
Zum kostenlosen kantonalen HPV-Impfprogramm sind im Kanton Solothurn wohnhafte Mädchen und junge Frauen sowie Knaben und junge Männer von 11 bis 26 Jahren zugelassen. Die letzte Impfung muss spätestens 1 Tag vor dem 27. Geburtstag erfolgen.
Wo kann ich mich gegen HPV impfen
Die am HPV-Impfprogramm teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter «Wo kann ich mich impfen?».
Für Ärztinnen und Ärzte:
Solothurner HPV-Impfprogramm
Alle Unterlagen dazu finden Sie unter «Kantonales Impfprogramm»
- Alle Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Solothurn, welche die Einverständniserklärung zum HPV-Impfprogramm Kanton Solothurn unterzeichnet haben, können am kantonalen Programm teilnehmen.
- Der HPV-Impfstoff wird online oder mittels eines speziellen Bestellformulars bei den Herstellerfirmen bestellt. Es werden nur Bestellungen von teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten (nach Beitritt) im Online-Shop oder mit Formular akzeptiert. Das Bestellformular Gardasil 9® finden Sie unter «Kantonales Impfprogramm».
- Der Impfstoff wird der Ärztin oder dem Arzt durch die Herstellerfirma direkt geliefert. Mindestbestellmenge: 2 Dosen, Haltbarkeit mindestens 6 Monate.
- Die bestellten Impfdosen werden der Ärztin / dem Arzt direkt verrechnet und müssen innert Frist bezahlt werden.
- Sobald die Ärztin / der Arzt die Impfung durchgeführt hat, trägt sie dies im dafür vorgesehenen Abrechnungsformular ein.
- Dieses Formular ist dem Gesundheitsamt mit einem Einzahlungsschein einzureichen. Die Rückerstattung erfolgt innert 30 Tagen.
Weitere Informationen finden Sie im Ablaufschema und im Merkblatt unter «Kantonales Impfprogramm» in der grauen Infobox.