Aufsicht und Bewilligungen

Das Gesundheitsamt sorgt dafür, dass die Bevölkerung einfachen Zugang zu umfassenden und qualitativ hochstehenden Gesundheitsleistungen hat. Folgende Aufgaben gehören zur Aufsichtstätigkeit:
- Erteilung oder Entzug von Berufsausübungsbewilligungen und Betriebsbewilligungen im Gesundheitswesen.
- Prüfung und Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen für die Abrechnung der Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
- Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Basisqualität in Institutionen und Organisationen.
- Festlegung der Höchstzahlen von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich.
- Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gesundheitsfachperson oder als Betrieb im Gesundheitswesen im Kanton Solothurn.
- Bearbeitung von aufsichtsrechtlichen Beschwerden.
- Überprüfung der Berufs- und Meldepflichten von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen.