Aufsichtstätigkeit des Gesundheitsamtes

Mann mit Notizheft in einer Praxis

Das Gesundheitsamt ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Berufspflichten sämtlicher im Gesundheitswesen tätiger Personen zu überwachen. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamts gehört zudem die Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen und der Betriebspflichten der Gesundheitsbetriebe.
Für die Überprüfung stehen dem Gesundheitsamt verschiedene Mittel zur Verfügung:

  • Auskünfte einholen
  • Die Herausgabe von Unterlagen verlangen
  • Gegenstände beschlagnahmen
  • Betriebskontrollen durchführen

Bei Verstössen gegen die gesetzlichen Vorschriften kann der Rechtsdienst des Departements ein Disziplinar- oder Administrativ-Verfahren einleiten. Dazu gehören Sanktionen wie Verwarnungen, Bussen sowie die Einschränkung oder der Entzug von Berufsausübungsbewilligungen / Betriebsbewilligungen. Eine Übersicht über das vollständige Aufsichts- und Disziplinarwesen finden Sie in den entsprechenden Dokumenten in der grauen Infobox.

Anzeigen und Beanstandungen über Verfehlungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen sowie Aufsichtsbeschwerden gegen Betriebe werden umgehend geprüft und, wo angezeigt, die entsprechenden Massnahmen eingeleitet.