Anzeigen und Beanstandungen

Haben Sie Kenntnis von möglichen Verstössen gegen die Berufspflichten von im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Personen oder Einrichtungen? Dann können Sie diese schriftlich per E-Mail oder per Post bei folgender Stelle einreichen:

Departement des Innern
Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
rechtsdienst@ddi.so.ch

Sie müssen das gerügte Verhalten in der Anzeige möglichst genau beschreiben und dokumentieren. Reichen Sie dafür unbedingt sämtliche verfügbaren relevanten Informationen ein. Dies sind Beweismittel wie Dokumente, die Schilderung von Beobachtungen sowie die Angaben von Auskunftspersonen, Zeuginnen und Zeugen. Vertiefte Abklärungen durch den Rechtsdienst des Departements sind nur möglich, wenn die Anzeige begründet erscheint.

Eine aufsichtsrechtliche Anzeige ist für die anzeigende Person kostenlos. Wenn Sie eine aufsichtsrechtliche Anzeige einreichen, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, welche Sie über das weitere Vorgehen informiert.