Genitale Beschneidung
Unter weiblicher Genitalverstümmelung versteht man sämtliche nicht medizinisch begründbaren Eingriffe an den äusseren weiblichen Geschlechtsorganen, bei denen diese teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden. Weltweit werden gemäss Schätzungen von UNICEF drei Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt, mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen sind weltweit davon betroffen. Gemäss Schätzungen der WHO sterben 25% der Mädchen und Frauen während des Eingrifs oder an seinen Folgen, die Überlebenden leiden ihr ganzes Leben unter den psychischen und physischen Folgen dieser Praktik.
Die Gründe für die Genitalverstümmelung sind vielfältig, sie reichen von soziologischen und kulturellen sowie hygienischen und ästhetischen Gründen, medizinischen und spirituellen Mythen bis zu ökonomischen Überlegungen (eine beschnittene Frau erhält mehr Brautgeld). Im Gegensatz zur Beschneidung von Jungen und Männern, hat die Mädchenbeschneidung keinen religiösen Hintergrund, trotzdem wird auch häufig eine vermeintlich religiöse Lehre zur Rechtfertigung herangezogen. Die Genitalverstümmelung ist in vielen afrikanischen Ländern, im mittleren Osten und in einigen asiatischen Ländern verbreitet. Auch in der Schweiz leben 22’400 betroffene oder gefährdete Mädchen und Frauen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen medizinischem Fachpersonal, Integration- und Asylwesen, Kindsschutz und Justiz sind deshalb sehr wichtig.
Die genitale Verstümmelung ist in der Schweiz gemäss Art 123 StGB strafbar und als Offizialdelikt von Amtes wegen zu verfolgen. Die Begehung der Tat im Ausland ist ebenfalls strafbar.