Genitale Beschneidung
Unter weiblicher Genitalbeschneidung versteht man sämtliche nicht medizinisch begründbaren Eingriffe an den äusseren weiblichen Geschlechtsorganen, bei denen diese teilweise oder vollständig entfernt oder verletzt werden.
Sind Sie oder Familienangehörige betroffen? FABESO bietet kostenlose, psychosoziale Beratung an.
Die weibliche genitale Beschneidung ist in der Schweiz verboten und als Offizialdelikt von Amtes wegen zu verfolgen. Die Begehung der Tat im Ausland ist ebenfalls strafbar.
Vorkommen und Begründungen
Gemäss Schätzungen der WHO sind weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalbeschneidung betroffen. Sie ist vor allem in westlichen, östlichen und nordöstlichen Regionen Afrikas, in einigen Ländern Asiens sowie im Nahen Osten verbreitet. Auch in der Schweiz leben schätzungsweise 22`000 betroffene oder gefährdete Mädchen und Frauen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen medizinischem Fachpersonal, Integration- und Asylwesen, Kindsschutz und Justiz sind deshalb von grosser Bedeutung.
Viele praktizierenden Gemeinschaften berufen sich auf kulturelle Traditionen und soziale Normen als Begründung für die weibliche Genitalbeschneidung. Zudem wird die Religion häufig als Rechtfertigung herangezogen.
Folgen der weiblichen Genitalbeschneidung
Weibliche Genitalbeschneidung kann schwerwiegende akute Komplikationen wie starke Blutungen und Infektionen verursachen, die tödlich enden können. Bei den Überlebenden führt sie zu langfristigen physischen und psychischen Gesundheitsproblemen. Langfristige gesundheitliche Folgen beinhalten unter anderem chronische Infektionen, Sterilität, Blasenentleerungsstörung, Schmerzen beim Wasserlassen und der Menstruation sowie Geburtskomplikationen und psychische Traumata.
Beschneidung von Jungen und Männern
Im Gegensatz zur weiblichen Beschneidung gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen Normen gegen die Beschneidung von Jungen. Weltweit werden Beschneidungen bei Säuglingen, Kindern und Männern durchgeführt. Neben medizinischen Gründen finden Beschneidungen aus Religions-, Traditions- und Hygienegründen statt. Die Sinnhaftigkeit der Eingriffe wird zunehmend kontrovers diskutiert und die Unterscheidung der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung in Frage gestellt. Die Durchführung einer Operation sollte gründlich abgewogen und nur dann durchgeführt werden, wenn sie dem Patientenwohl dient.