Restkostenfinanzierung

In der ambulanten Pflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von der Klientin / vom Klienten finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, die sogenannten Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der ambulanten Pflege (Spitexorganisationen mit und ohne Leistungsauftrag sowie freiberuflich tätige Pflegefachleute) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.

Das Gesundheitsamt Solothurn (Clearingstelle) hat die Abwicklung der Restkosten für Spitexbetriebe (Leistungserbringer) seit 1. Januar 2026 auf ein vollständig digitales Verfahren umgestellt. Seither reichen die Leistungserbringer ihre Rechnungen im XML-Format elektronisch via MediData oder H-Net ein. Im Anschluss werden diese in einem digitalen Workflow geprüft und verarbeitet.

Wichtig: 

  • Die Rechnungsstellung in der ambulanten Pflege braucht Anpassungen bei den Tarifcodes und -ziffern. Zudem benötigt die Clearingstelle den Behandlungsort, um den richtigen Tarif bestimmen zu können.
  • Es können nur noch Einzelrechnungen und keine Sammelrechnungen eingereicht werden.
  • Die gängigsten ERP-Anbieter sind in der Lage sein, den Leistungserbringern eine angepasste Version ihrer Software zur Verfügung zu stellen.
  • Für Leistungserbringer, die die Umstellung nicht (rechtzeitig) schaffen, wird eine befristete Übergangsregelung zur Verfügung gestellt.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Clearingstelle zur Verfügung.

E-Mail: restkosten-ambulant@ddi.so.ch
Telefon: 032 627 93 71

Direkter Kontakt

Gesundheitsamt
Clearingstelle Pflegekosten
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

restkosten-ambulant@ddi.so.ch

Gesundheitsamt

Clearingstelle Pflegekosten Ambulant

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
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