Restkostenfinanzierung

In der ambulanten Pflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von der Patientin / vom Patienten finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, die sogenannten Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der ambulanten Pflege (Spitexorganisationen mit und ohne Leistungsauftrag sowie freiberuflich tätige Pflegefachleute) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.

Abrechnungsformulare 2024

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