Tagesstätten

Eine Seniorin und ein Senior werden mit einem Dessert bedient

Tagesstätten für Seniorinnen und Senioren sind eine wirksame Unterstützung für betagte Menschen und deren Angehörige. Die Erfahrung zeigt, dass eine Tagesstätte die Betreuung zu Hause ideal ergänzt. Dank dieses wichtigen Angebots kommt es zu weniger Heimeintritten oder diese können zumindest herausgezögert werden.

Unterstützung und Entlastung für betagte Menschen und deren Angehörige

In den Tagesstätten werden die Tagesgäste kompetent betreut und begleitet. Sie profitieren von einem abwechslungsreichen Programm, können sich erholen und soziale Kontakte pflegen. Dadurch werden ihre Lebenskräfte geistig und körperlich gestärkt. Gleichzeitig verschaffen die Tagesstätten den pflegenden und betreuenden Angehörigen etwas Luft. Während des freien Tages können sie sich ausruhen, etwas für sich unternehmen oder alltägliche Pflichten erledigen.

Ein Aufenthaltstag beginnt in der Regel vormittags um 9 Uhr und dauert mindestens 7 Stunden.

Wer hat Anspruch auf das Angebot der Tagesstätten?

Die Einwohnergemeinden sichern Personen ab 65 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Solothurn den Besuch einer Tagesstätte im Kanton zu. Es gelten allerdings zwei Ausnahmen: Seniorinnen und Senioren, die dauernd oder vorübergehend in einem Heim oder Spital leben und Personen, die in einer geschützten Werkstätte arbeiten, können das Angebot nicht in Anspruch nehmen.

Finanzierung

Dank finanzieller Beteiligung der Krankenkassen und Einwohnergemeinden reduziert sich die Tagestaxe deutlich. Fragen Sie die Tagesstätte Ihrer Wahl nach der Höhe der «Netto-Tagestaxe». Die Tagesstätten beraten Sie gerne und versuchen, auf Ihre individuellen Bedürfnissen einzugehen.

Die Adressen der Tagesstätten im Kanton Solothurn finden Sie auf der Website der GSA Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime.