Spitäler und Kliniken

Pflegefachperson am Bett einer Patientin

Der Kanton Solothurn sorgt dafür, dass Solothurnerinnen und Solothurner jederzeit in einem Spital oder in einer Klinik medizinisch behandelt werden können, wenn dies notwendig ist. Das Gesundheitsamt kontrolliert im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion, dass die Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste ihren Leistungsaufträgen vollumfänglich nachkommen und das definierte Leistungsspektrum qualitativ hochwertig und zu angemessenen Preisen erbringen.

Das Gesundheitsamt genehmigt die von den Spitälern und Kliniken mit den Krankenkassen ausgehandelten Tarife. Basierend auf der Spitalplanung erarbeiten wir die Spitalliste in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. In der Spitalliste sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, welche vom Kanton Solothurn einen Leistungsauftrag erhalten haben. Wir ermitteln in regelmässigen Abständen das Angebot und den Bedarf der stationären medizinischen Leistungen und passen die Spitallisten entsprechend an.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme von stationären Spital- und Klinikaufenthalten durch uns und die Krankenkassen finden Sie auf der Seite Spitaltarife, Referenztarife. Informationen zum Kostengutspracheverfahren und zur Leistungsabrechnung finden Sie auf der Seite Kostengutsprache – Leistungsabrechnung.

Bewerbungsverfahren Spitalliste Akutsomatik 2028

Der Kanton Solothurn eröffnet das Bewerbungsverfahren für die Spitalliste im Bereich Akutsomatik am Montag, 10. August 2026. Die Bewerbung erfolgt über eine Online‑Plattform. Die Anmeldung ist ab diesem Datum unter folgendem Link möglich: https://spitalplanung.so.ch/akut.

Alle Unterlagen stehen sowohl auf der Plattform wie auch auf dieser Webseite, unter der Rubrik “Spitalplanung Akutsomatik 2028”, zur Verfügung. Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens Samstag, 31. Oktober 2026, 23:59 Uhr über die Plattform eingereicht werden. Später eingereichte oder anders übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen erreichen Sie uns unter spitalliste@ddi.so.ch. Die neue Spitalliste Bereich Akutsomatik tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.

Im Rahmen der Spitalplanung wird neben den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Qualität und Versorgungsrelevanz auch das Kriterium Erreichbarkeit evaluiert. Im Rahmen einer Analyse wurde deshalb die Erreichbarkeit von ausgewählten Spitälern und Kliniken für die Solothurner Bevölkerung überprüft. Die Resultate sind auf folgender Karte auf dem Geoportal Kanton Solothurn ersichtlich.

Gesundheitsamt

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00