Spitäler und Kliniken

Pflegefachperson am Bett einer Patientin

Der Kanton Solothurn sorgt dafür, dass Solothurnerinnen und Solothurner jederzeit in einem Spital oder in einer Klinik medizinisch behandelt werden können, wenn dies notwendig ist. Das Gesundheitsamt kontrolliert im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion, dass die Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste ihren Leistungsaufträgen vollumfänglich nachkommen und das definierte Leistungsspektrum qualitativ hochwertig und zu angemessenen Preisen erbringen.

Das Gesundheitsamt genehmigt die von den Spitälern und Kliniken mit den Krankenkassen ausgehandelten Tarife. Basierend auf der Spitalplanung erarbeiten wir die Spitallisten in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. In den Spitallisten sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, welche vom Kanton Solothurn einen Leistungsauftrag erhalten haben. Wir ermitteln in regelmässigen Abständen das Angebot und den Bedarf der stationären medizinischen Leistungen und passen die Spitallisten entsprechend an.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme von stationären Spital- und Klinikaufenthalten durch uns und die Krankenkassen finden Sie auf der Seite Spitaltarife, Referenztarife. Informationen zum Kostengutspracheverfahren und zur Leistungsabrechnung finden Sie auf der Seite Kostengutsprache – Leistungsabrechnung.