Restkostenfinanzierung

In der stationären Langzeitpflege wird der überwiegende Teil der Kosten von der Krankenversicherung sowie von den Bewohnenden finanziert. Die nicht gedeckten Kosten, sogenannte Restkosten, werden von den Gemeinden getragen. Die Dienstleister der stationären Pflege (Heime) reichen ihre Abrechnungen zu den Restkosten bei der Clearingstelle des Kantons ein. Die Kontaktdaten, die massgebenden Taxen und weitere Angaben zur korrekten Abrechnung finden Sie im jeweiligen Abrechnungsjahr.

Das Gesundheitsamt Solothurn (Clearingstelle) hat die Abwicklung der Restkosten für Heime seit 1. Januar 2026 auf ein vollständig digitales Verfahren umgestellt. Seither reichen die Heime ihre Rechnungen im XML-Format elektronisch via MediData oder H-Net ein. Im Anschluss werden diese in einem digitalen Workflow geprüft und verarbeitet.

Wichtig: 

  • Die Rechnungsstellung an die Clearingstelle erfolgt identisch zu derjenigen an die Krankenversicherer.
  • Es können nur noch Einzelrechnungen und keine Sammelrechnungen eingereicht werden.
  • Die gängigsten ERP-Anbieter sind in der Lage sein, den Heimen eine angepasste Version ihrer Software zur Verfügung zu stellen.
  • Für Heime, die die Umstellung nicht (rechtzeitig) schaffen, wird eine befristete Übergangsregelung zur Verfügung gestellt (neue Excel-Datei, siehe Ziffer 6).

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Clearingstelle zur Verfügung.

E-Mail: restkosten-stationaer@ddi.so.ch
Telefon: 032 627 93 71

Kostengutsprachen für ausserkantonale Heimaufenthalte

Vor dem Eintritt in ein Heim ausserhalb des Kantons Solothurn muss die versicherte Person respektive deren Vertretung ein Kostengutsprachegesuch bei der Clearingstelle des Kantons Solothurn in Absprache mit dem Heim einreichen.

Service online nutzen: Kostengutsprache für ausserkantonalen Alters- und Pflegeheimeintritt beantragen

Gesundheitsamt

Clearingstelle Pflegekosten Stationär

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00