Masern

Masern sind eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die schwerste Komplikationen auslösen kann. Auch Erwachsene können sich anstecken. Masern sind besonders gefährlich für Schwangere, Säuglinge und Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Aerosole). Masernviren können bis zu 2 Stunden in der Raumluft schweben. Das Virus überträgt sich bereits 4 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags und bis 4 Tage danach.

Symptome

Masern äussern sich in Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Hautausschlag, Husten sowie Bindehautentzündung. Bei allen Patienten mit einem roten Hautausschlag und Fieber sollte Masern in Betracht gezogen werden.

Krankheitsverlauf

7-18 Tage nach der Infektion treten Fieber, Schnupfen und Husten auf. In der zweiten Phase tritt der für Masern typische rote und fleckenartige Hautausschlag auf. Dieser wird begleitet von hohem Fieber, Appetitverlust und starkem Unwohlsein.

Komplikationen

Am schwerwiegendsten ist die akute postinfektiöse Masernenzephalitis, welche in 1 von 1000 Fällen auftritt. Bei 10 bis 20 Prozent der Betroffenen endet diese tödlich oder heilt nicht ohne zurückbleibende Schäden aus.

Prävention

Die beste Vorbeugung gegen Masern ist die Impfung im Säuglingsalter. Die Impfung kann auch im Erwachsenenalter nachgeholt werden.

Was ist zu tun bei Verdacht auf Masern?

Masern, auch Masernverdachtsfälle, sind eine meldepflichtige Krankheit und müssen innerhalb von 24 Stunden dem kantonsärztlichen Dienst gemeldet werden. Bei Verdacht auf Masern melden Sie sich bitte so rasch wie möglich bei Ihrer Hausarztpraxis oder auf der Notfallstation des nächsten Spitals.

Bitte melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch an. Damit können geeignete Vorsichtsmassnahmen zum Schutz anderer Patienten, Begleitpersonen und Gesundheitsfachpersonen getroffen werden.

Massnahmen

Unser Vorgehen richtet sich nach BAG-Richtlinien: Jeder Masernverdachtsfall oder Masernfall soll bis mindestens vier Tagen nach Beginn des Hautausschlages von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen und zu Hause bleiben. Kontaktpersonen, welche nicht immun sind, bleiben für 3 Wochen zu Hause.