Spitex

Die Spitex ermöglicht Menschen, die Hilfe, Pflege und Betreuung benötigen, das Leben zu Hause. Dank dieser Unterstützung führen die Personen weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Angehörigen werden entlastet. «Pflege und Betreuung zu Hause» sowie «Hilfe im Haushalt» gehören gemäss Sozialgesetz als «Basisdienste» zur Grundversorgung.
Im Kanton Solothurn erbringen rund 70 Spitex-Organisationen und viele selbständig erwerbende Pflegefachpersonen Dienstleistungen im ambulanten Bereich. Die Spitex-Organisationen mit Betriebsbewilligung im Kanton Solothurn finden Sie unter «Dokumente».
Welche Leistungen erbringt die Spitex?
- Hilfe bei der Körperpflege und Mobilisation
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Kontrollieren von Blutdruck und Blutzucker
- Behandeln von Schmerzen
- Pflegen von Wunden
- Hilfe im Haushalt
Wer hat Anspruch auf Spitex-Leistungen?
Spitex können Sie zum Beispiel bei körperlichen und psychischen Krankheiten, bei Altersbeschwerden, nach Unfällen, nach einer Geburt oder bei Schwangerschaftskomplikationen anfordern.
Wo finde ich Unterlagen zur Bewilligung einer Spitex?
Infoblätter und Gesuche zur Beantragung einer Betriebsbewilligung für eine Spitex-Organisation finden Sie unter Spitex-Organisationen.
Finanzierung
Die Kosten der ambulanten Pflegeleistungen berechnen sich nach dem Zeitaufwand, der für die medizinische Behandlung oder die Pflege benötigt wird. Die Krankenkassen leisten einen vom Bund festgelegten Beitrag an die entstandenen Pflegekosten. Die Patienten beteiligen sich mit maximal einem Fünftel an den Pflegekosten. Den Rest übernehmen die Einwohnergemeinden. Die Hilfe im Haushalt wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse nicht bezahlt. Viele Krankenkassen bieten dafür eine Zusatzversicherung an.
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle soziale Institutionen Kanton Solothurn berät alle Personen, die mit einer Spitex-Organisation ein Problem haben.
Weiterführende Informationen
Ihre regionale Spitex finden Sie unter www.spitex.ch, Telefon 0842 80 40 20 oder Sie erkundigen sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Versorgungsplanung Alters- und Langzeitpflege 2030
Der Regierungsrat hat die Versorgungsplanung der Alters- und Langzeitpflege 2030 per 1. November 2023 in Kraft gesetzt (RRB Nr. 2023/1795 vom 31. Oktober 2023). Die Versorgungsplanung umfasst erstmals die gesamte Versorgungskette von ambulanten (u.a. Spitex), stationären (Alters- und Pflegeheime) und teilstationären Angeboten (u.a. Tagesstätten).
Entflechtung der Kosten- und Angebotssteuerung im Bereich Alter und Pflege zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn
Ein vom Gesundheitsamt in Auftrag gegebener Expertenbericht hat das bestehende System der Pflegefinanzierung analysiert und Empfehlungen zur Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Einwohnergemeinden sowie die Stärkung der jeweiligen Rollen in der Angebots- und Kostensteuerung festgehalten. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Departements des Innern (DDI) und dem Verband der Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) sowie unter Einbezug der Leistungserbringer wurden die Empfehlungen priorisiert und konkrete Massnahmen definiert. Gemäss Regierungsratsbeschluss sind die Massnahmen zu prüfen und schrittweise bis 2030 umzusetzen. Wo erforderlich, werden die entsprechenden Gesetzesvorlagen angepasst.
Gesundheitsamt
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00