Spitex

Die Spitex ermöglicht Menschen, die Hilfe, Pflege und Betreuung benötigen, das Leben zu Hause. Dank dieser Unterstützung führen die Personen weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Angehörigen werden entlastet. «Pflege und Betreuung zu Hause» sowie «Hilfe im Haushalt» gehören gemäss Sozialgesetz als «Basisdienste» zur Grundversorgung.
Im Kanton Solothurn erbringen rund 70 Spitex-Organisationen und viele selbständig erwerbende Pflegefachpersonen Dienstleistungen im ambulanten Bereich. Die Spitex-Organisationen mit Betriebsbewilligung im Kanton Solothurn finden Sie unter «Dokumente».
Welche Leistungen erbringt die Spitex?
- Hilfe bei der Körperpflege und Mobilisation
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Kontrollieren von Blutdruck und Blutzucker
- Behandeln von Schmerzen
- Pflegen von Wunden
- Hilfe im Haushalt
Wer hat Anspruch auf Spitex-Leistungen?
Spitex können Sie zum Beispiel bei körperlichen und psychischen Krankheiten, bei Altersbeschwerden, nach Unfällen, nach einer Geburt oder bei Schwangerschaftskomplikationen anfordern.
Finanzierung
Die Kosten der ambulanten Pflegeleistungen berechnen sich nach dem Zeitaufwand, der für die medizinische Behandlung oder die Pflege benötigt wird. Die Krankenkassen leisten einen vom Bund festgelegten Beitrag an die entstandenen Pflegekosten. Die Patienten beteiligen sich mit maximal einem Fünftel an den Pflegekosten. Den Rest übernehmen die Einwohnergemeinden. Die Hilfe im Haushalt wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse nicht bezahlt. Viele Krankenkassen bieten dafür eine Zusatzversicherung an.
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle soziale Institutionen Kanton Solothurn berät alle Personen, die mit einer Spitex-Organisation ein Problem haben.
Weiterführende Informationen
Ihre regionale Spitex finden Sie unter www.spitex.ch, Telefon 0842 80 40 20 oder Sie erkundigen sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere Informationen finden Sie unter Aufsicht und Bewilligung der Spitex-Organisationen.
Vernehmlassung Alters- und Versorgungsplanung Langzeitpflege 2030
Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren finden Sie unter Alters- und Pflegeheime.