Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege ist eine wichtige Massnahme der Gesundheitsförderung im Kanton Solothurn. Sie begleitet alle Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit. Ziel ist, Zahnschäden und ihre Folgen zu verhindern. Das gelingt durch Vorbeugung, frühes Erkennen und notwendige Behandlungen.
Die Schulzahnpflege stützt sich auf § 48 des Gesundheitsgesetzes (GesG) des Kantons Solothurn. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Schulzahnpflege regelmässig stattfindet. Dazu bezeichnen sie Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte mit Berufsausübungsbewilligung und schliessen Verträge ab. Die jährliche, obligatorische Untersuchung ist für Erziehungsberechtigte kostenlos.
Die Schulzahnpflege hat drei Pfeiler. Erstens gibt es Prophylaxe-Unterricht in der Schule mit Wissen zu zahngesunder Ernährung, zur Entstehung von oralen Krankheiten und mit Zahnputzübungen mit fluoridhaltiger Zahnpaste. Zweitens findet mindestens einmal pro Schuljahr eine zahnärztliche Untersuchung statt. Sie dient der Kontrolle von Zähnen, Zahnfleisch und Mundhygiene sowie der Früherkennung von Problemen. Drittens werden nötige Behandlungen durchgeführt, oft zu vergünstigten Konditionen. Wenn Familien zu wenig finanzielle Mittel haben, kann die Gemeinde je nach Reglement Beiträge leisten.
Grundsätzlich gilt die freie Arztwahl. Erziehungsberechtigte können die Untersuchung und Behandlung auch in einer anderen Praxis durchführen lassen. In diesem Fall können die Kosten für Untersuchung und Behandlung in der Regel bei ihnen liegen, je nach Vorgaben der Gemeinde.
Ausführliche Informationen finden Sie in der «Wegleitung Schulzahnpflege 2026» unter «Dokumente».
Für Gemeinden
Die Einwohnergemeinde organisiert und koordiniert die Schulzahnpflege, erstellt ein Reglement und schliesst Verträge mit Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten ab. Sie übernimmt die Kosten für Prophylaxe und die jährlichen Untersuchungen sowie im letzten obligatorischen Schuljahr zwei Bissflügel-Röntgenaufnahmen.
Für Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte
Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte führen die jährlichen Untersuchungen durch, dokumentieren die Befunde und erstellen einen Behandlungs- und Betreuungsplan. Sie rechnen im Rahmen der Schulzahnpflege nach dem Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV mit einem Taxpunktwert von CHF 1.00 ab, gemäss den vertraglichen Regelungen.
Für Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte wählen grundsätzlich eine Schulzahnarztpraxis oder können Untersuchungen und Behandlungen auf eigene Kosten in einer anderen Praxis durchführen lassen. Sie tragen die Verantwortung für die tägliche Mundhygiene zu Hause und müssen das Zähneputzen ihrer Kinder anleiten, unterstützen und kontrollieren, besonders im Primarschulalter.
Gesundheitsamt
Kantonsärztlicher Dienst
Ambassadorenhof
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Solothurn
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