Spitaltarife, Referenztarife
Der Kanton Solothurn (55 %) und die Krankenkassen (45 %) übernehmen bei einer stationären Behandlung gemeinsam die Kosten der allgemeinen Abteilung gemäss gültigem Spitaltarif (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung in einer auf den Spitallisten aufgeführten Institution (Spital oder Klinik) erfolgt.
Die Spitaltarife werden von den Spitälern und Kliniken mit den Krankenkassen ausgehandelt und danach durch den Standortkanton des jeweiligen Spitals oder der jeweiligen Klinik genehmigt. Können sich Spitäler und Kliniken mit den Krankenkassen nicht auf einen gemeinsamen Tarif einigen, setzt der Kanton Solothurn den Tarif für die stationäre Leistung fest.
Falls Sie eine Behandlung in einem Spital oder in einer Klinik wünschen, welche nicht auf der Spitalliste des Kantons Solothurn aufgeführt ist, übernimmt der Kanton maximal den Referenztarif. Für Sie können dadurch zusätzliche Kosten entstehen, welche Ihre Zusatzversicherung oder Sie selbst tragen müssen. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt oder bei der entsprechenden Institution. Davon ausgenommen sind Notfälle sowie Behandlungen und Eingriffe, welche von keinem auf der Spitalliste aufgeführten Leistungserbringer erbracht werden können. In diesem Fall muss die einweisende Ärztin, der einweisende Arzt oder das Spital / die Klinik beim Kanton Solothurn ein Kostengutsprachegesuch stellen.
Archiv Referenz- und Spitaltarife
- Spitaltarife ab 2012 (gültig bis 29.05.2023) (pdf, 37 KB)
- Referenztarife 2022 (pdf, 96 KB)
- Referenztarife 2021 (pdf, 113 KB)
- Referenztarife 2020 (pdf, 113 KB)
- Referenztarife 2019 (pdf, 115 KB)
- Referenztarife 2018 (pdf, 116 KB)
- Referenztarife 2017 (pdf, 145 KB)