Services
Leichenpass (internationale Transportbewilligung) bestellen
Kurzbeschreibung
Für den Transport einer verstorbenen Person von der Schweiz ins Ausland muss ein sogenannter Leichenpass ausgestellt werden. Dieser ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen. Für die Ausstellung der Leichenpässe sind im Kanton Solothurn die Zivilstandsämter zuständig.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie an einen unserer Schalter (zu unseren Standorten und Öffnungszeiten)
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Freigabe zur Bestattung bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen
- Pass der verstorbenen Person
- Ausländerausweis der verstorbenen Person (falls vorhanden)
Vorgehen
Die erforderlichen Dokumente müssen dem Zivilstandsamt im Original vorgelegt werden.
Ergebnis
Leichenpass
Rahmenbedingungen
Kosten
Nach Aufwand