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Opferhilfe: Genugtuung und Entschädigung beantragen
Kurzbeschreibung
Opfer einer Straftat und/oder deren Angehörige können eine Genugtuung beantragen, wenn das Opfer dadurch schwer beeinträchtigt ist. Bei Schaden wie Lohnausfall oder Behandlungskosten, können sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung beantragen.
Wenn noch kein Handlungsbedarf besteht oder mögliche Forderungen erst später bekannt werden, ist ein vorsorgliches Gesuch einzureichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine schwere unmittelbare Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit durch eine Straftat muss vorliegen
- Der Tatort muss sich im Kanton Solothurn befinden (Gesuche müssen in jenem Kanton gestellt werden, in dem die Straftat verübt wurde)
- Die Täterschaft oder Versicherungen dürfen keine oder nur unzureichende Leistungen gezahlt oder übernommen haben (Subsidiarität der Opferhilfe)
- Die Entschädigung wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente sind im Gesuchsformular ausführlich beschrieben.
Vorgehen
- Online-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten absenden (Alternativ: Word-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen)
- Eingangsbestätigung des Amtes für Gesellschaft und Soziales, eventuell mit der Bitte, weitere Unterlagen einzureichen, erhalten
- Gesuchsprüfung durch Amt für gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid eingeschrieben per Post erhalten
- Bei einem positiven Entscheid die Genugtuung und Entschädigung via Bankauszahlung erhalten
Ergebnis
Verfügung mit Entscheid über die Genugtuung und/oder Entschädigung eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
- Das Opfer und seine Angehörigen müssen das Gesuch spätestens fünf Jahre nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat einreichen
- Das Opfer kann bis zum 25. Geburtstag ein Gesuch einreichen bei:
- Straftaten nach Artikel 97 Absatz 2 des Strafgesetzbuches
- versuchtem Mord an einem Kind unter 16 Jahren - Wurden vor Ablauf der Fristen Zivilansprüche in einem Strafverfahren geltend gemacht, kann das Gesuch bis zu einem Jahr ab endgültigem Entscheid über die Zivilansprüche oder die Einstellung des Strafverfahrens gestellt werden
Dauer
In der Regel 4-6 Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.