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Opferhilfe: Längerfristige Hilfe beantragen
Kurzbeschreibung
Opfer einer Straftat und ihre Angehörigen können finanzielle Unterstützung für rechtliche Beratung, Psychotherapie oder medizinische Kosten beantragen, wenn sie durch die Straftat stark beeinträchtigt sind.
Für Psychotherapien ist ab der 31. Sitzung ist zusätzlich ein Therapiebericht einzureichen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine schwere direkte Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit durch eine Straftat muss vorliegen
- Der Tatort muss sich in der Schweiz befinden oder bei einer Straftat im Ausland müssen das Opfer und die Angehörigen zum Zeitpunkt der Straftat und der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz haben
- Das Gesuch muss in dem Kanton gestellt werden, in dem das Opfer eine Beratungsstelle aufgesucht hat. Wenn es keine Beratungsstelle aufgesucht hat, ist derjenige Kanton zuständig, in dem es seinen Wohnsitz hat
- Die Täterschaft oder Versicherungen dürfen keine oder nur unzureichende Leistungen gezahlt oder übernommen haben (Subsidiarität der Opferhilfe)
- Die längerfristige Hilfe wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente sind im Gesuchsformular detailliert beschrieben.
Vorgehen
- Online-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten absenden (Alternativ: Word-Formular mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen)
- Das Amt für Gesellschaft und Soziales kann Kontakt aufnehmen und um zusätzliche Unterlagen bitten
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid über die Kostengutsprache per Post erhalten
Ergebnis
Entscheid über die Kostengutsprache per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche für eine Kostenübernahme bei längerfristiger Hilfe müssen in der Regel im Voraus eingereicht werden.
Dauer
In der Regel zehn Arbeitstage, sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.