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Opferhilfe: Längerfristige Hilfe Notunterkunft beantragen
Kurzbeschreibung
Personen, die zu Hause Gewalt erleben und bereits 35 Tage Schutz in einer Notunterkunft hatten, können eine Verlängerung um neun Tage beantragen, wenn sie weiterhin Schutz brauchen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine schwere direkte Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit durch eine Straftat muss vorliegen
- Das Opfer muss Wohnsitz im Kanton Solothurn haben. Der Tatort muss sich in der Schweiz befinden oder bei einer Straftat im Ausland müssen das Opfer und die Angehörigen zum Zeitpunkt der Straftat und der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz haben
- Das Opfer muss zuvor bereits 35 Tage Schutz in einer Notunterkunft erhalten haben
- Die Täterschaft oder Versicherungen dürfen keine oder nur unzureichende Leistungen gezahlt oder übernommen haben (Subsidiarität der Opferhilfe)
- Die längerfristige Hilfe Notunterkunft wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Erforderliche Dokumente
Die erforderlichen Dokumente sind im Gesuchsformular ausführlich beschrieben.
Vorgehen
- Online-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten absenden (Alternativ: Word-Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen)
- Das Amt für Gesellschaft und Soziales kann Kontakt aufnehmen und um zusätzliche Unterlagen für die Verlängerung des Aufenthalts in der Notunterkunft bitten
- Gesuchsprüfung des Amtes für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Entscheid über die Kostengutsprache per Post erhalten
Ergebnis
Entscheid über die Kostengutsprache per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche für eine Kostenübernahme bei längerfristiger Hilfe müssen in der Regel im Voraus eingereicht werden.
Dauer
In der Regel fünf Arbeitstage, sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen.