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Pflegefamilien: Bewilligung Eignung erneuern
Kurzbeschreibung
Für die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen zur Pflege und Erziehung im eigenen Haushalt ist eine befristete Bewilligung des Kantons Solothurn nötig. Vor Ablauf muss diese erneuert werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsstellende
- müssen volljährig sein und Wohnsitz im Kanton Solothurn haben
- eine Bewilligung zur Eignung vom Kanton Solothurn haben
Erforderliche Dokumente
- Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) aller volljährigen im Haushalt der Pflegeeltern lebenden Personen (nicht von den Pflegeeltern).
- Aktueller Betreibungsregisterauszug aller gesuchstellenden Personen
- Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherungspolice
- Ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration Gesundheit aller gesuchstellenden
Personen
Vorgehen
- Gesuch (Word-Formular) ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten per Post einreichen
- Persönliches Gespräch und Besichtigung der Wohnverhältnisse mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Eignungsentscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung mit Entscheid zur Eignung eingeschrieben per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Erneuerungsverfahren ist kostenlos.
Fristen
Die Erneuerung der Bewilligung muss mindestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Nur mit der erneuerten Bewilligung darf eine Familie Pflegekinder weiterbetreuen.
Dauer
In der Regel drei Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Weiterführende Informationen
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