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Pflegefamilien: Bewilligung Eignung beantragen
Kurzbeschreibung
Für die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen zur Pflege und Erziehung im eigenen Haushalt ist eine Bewilligung des Kantons Solothurn nötig, wenn dies entgeltlich länger als einen Monat oder unentgeltlich länger als drei Monate erfolgt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsstellende müssen volljährig sein und Wohnsitz im Kanton Solothurn haben.
Erforderliche Dokumente
- Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) aller volljährigen im Haushalt der Pflegeeltern lebenden Personen (nicht von den Pflegeeltern).
- Aktueller Betreibungsregisterauszug aller gesuchstellenden Personen
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice
- Ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration Gesundheit aller gesuchstellenden
Personen - Familienschein oder Auszug aus dem Familienregister (Zivilstandsdokumente)
- Von allen gesuchstellenden Personen unterzeichnete Ermächtigung zur Einholung von
Auskünften - Von allen gesuchstellenden Personen unterzeichnetes Formular Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten
- Motivationsschreiben und Lebenslauf (nur wenn das Pflegekind noch nicht bekannt ist –
siehe separate Merkblätter) - Wenn das Pflegekind bereits bekannt ist: Ausgefülltes und von allen gesuchstellenden Personen unterzeichnetes Formular „Angaben zum Pflegekind“
- Entscheide der KESB betr. Massnahmen (Kopie)
- Aus- und Weiterbildungsnachweise im pädagogischen Bereich
- Eignungsbericht einer DAF
Vorgehen
- Gesuch und Formulare ausfüllen und mit allen erforderlichen Dokumenten per Post einreichen
- Persönliches Gespräch und Besichtigung der Wohnverhältnisse mit dem Amt für Gesellschaft und Soziales durchführen
- Gesuchsprüfung durch das Amt für Gesellschaft und Soziales abwarten
- Eignungsentscheid eingeschrieben per Post erhalten
Ergebnis
Verfügung mit Entscheid zur Eignung per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Bewilligungsverfahren ist kostenlos.
Fristen
Die Bewilligung muss mindestens drei Monate vor der Aufnahme eines Pflegekindes beantragt werden. Erst mit der Bewilligung darf eine Familie Pflegekinder aufnehmen.
Dauer
In der Regel drei Monate, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Weiterführende Informationen
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