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Ferien-/Entlastungs-/Notfallplätze für Menschen mit Behinderung beantragen
Kurzbeschreibung
Das Anbieten von Ferien-, Entlastungs- und Notfallplätzen für Menschen mit Behinderungen braucht eine Bewilligung des Kantons Solothurn. Diese sorgt dafür, dass die Plätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sicher genutzt werden können.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die Institution muss im Kanton Solothurn liegen
- Für jeden beantragten Ferien-, Entlastungs- oder Notfallplatz müssen mindestens 20 reguläre Wohnplätze mit Tagesstruktur bewilligt sein. Pro Institution sind höchstens drei Plätze erlaubt
- Die Plätze müssen mit den vorhandenen Ressourcen betrieben werden können. Es darf kein zusätzlicher Personal- oder Infrastrukturbedarf entstehen
- Die Plätze dürfen keine dauerhaften Nachteile oder großen Einschränkungen für Personen in regulären Plätzen verursachen
Hinweis: Der Kanton übernimmt die Kosten nur, wenn die Klientin oder der Klient
- zwischen 18 und 65 Jahre alt ist
- eine Rente der Invalidenversicherung bezieht
- den zivilrechtlichen Wohnsitz in Solothurn hat
- einen Ferien- oder Entlastungsplatz für maximal sechs Wochen in Anspruch nimmt (Überschreitungen werden nur in dringlichen Ausnahmefällen und nach vorgängiger Information und Begründung bewilligt)
- eine Notfallplatzierung maximal 30 Tage in Anspruch nimmt (Danach gelten die Bedingungen für Ferien- und Entlastungsplätze für weitere sechs Wochen)
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Die kantonalen Richtlinien “Ferien-, Entlastungs- und Notfallplätze” lesen
- Das geplante Angebot auf die Bewilligungsvoraussetzungen abstimmen
- Das Gesuch (Word-Formular) vollständig ausfüllen, unterschreiben und einreichen
- Angepasste Bewilligung eingeschrieben per Post erhalten
- Angebot umsetzen
Ergebnis
Schriftliche Bestätigung über den Bewilligungsentscheid eingeschrieben per Post (Bewilligte Ferien-, Entlastungs- und Notfallplätze werden in der nächsten ordentlichen Verfügung aufgeführt).
Rahmenbedingungen
Kosten
- In der Regel CHF 100.00
Fristen
Gesuche können jederzeit gestellt werden. Der Betrieb der Plätze darf erst nach einem positiven Bewilligungsentscheid aufgenommen werden.
Dauer
In der Regel 7 bis 21 Arbeitstage, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen.