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Kanton Solothurn: Kantonales Waffenbüro weist auf Nachmeldepflicht bestimmter Feuerwaffen hin

  • 10.05.2022

Seit dem 15. August 2019 gilt in der Schweiz das neue Waffengesetz. Am 15. August 2022 endet die Übergangsfrist für das Nachmelden bestimmter Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 sowie deren wesentliche Bestandteile. Das kantonale Waffenbüro weist auf die Nachmeldungspflicht hin und steht bei Fragen zur Verfügung.